Apotheke Johannstadt Willum Ullrich OHG

Krankenhaus- und Pflegeversorgung. Zytostatika. Parenteralia

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Apotheke Johannstadt, Inh. Willum Ullrich OHG

(Stand: November 2021)

1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte verbindlich. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abreden, die von diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig. Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Angebot

Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Falls im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unseren Produkten liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen, sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise im entsprechenden Umfang zu erhöhen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller schriftlich mitgeteilt haben. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur als annähernd maßgebend zu bewerten.

3. Auftragsbestätigung

Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben und -garantien u. Ä. bedürfen zur Erlangung einer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.

4. Lieferung

4.1 Allgemeines

Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Übergabe der Ware an den Transporteur oder auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung der Ware diese durch eine bevollmächtigte Person in Empfang genommen werden kann.

4.2 Liefertermine und Lieferfristen

Angaben über die Lieferzeit sind freibleibend. Angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine. Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind an Lieferfristen nicht gebunden, sofern wir selbst nicht rechtzeitig oder vollständig beliefert werden und wir dies unverzüglich angezeigt haben. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie pandemiebedingte Auswirkungen und Beeinträchtigungen aller Art, Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht.

Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns selbst oder von einem unserer Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit.

Ist der Kunde uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen im Verzug, so können wir eine fest vereinbarte Lieferfrist durch schriftliche Mitteilung in der Weise ändern, dass die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges verlängert wird.

4.3 Verpackung

Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Sonderverpackungen werden gesondert berechnet.

4.4 Transport- und Bruchversicherung

Eine Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste oder Bruch erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zu seinen Lasten und auf seine Rechnung. Transportschäden und Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung durch einen bevollmächtigten Vertreter des Kunden festgestellt und auf den Begleitpapieren (Lieferschein u. Ä.) bescheinigt werden.

5. Mängelrügen und Mängelhaftung

Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 1 Tag nach Lieferung, schriftlich (E-Mail nicht ausreichend) anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Lieferung sind offensichtliche Mängel. Soweit der Kunde als Unternehmer auftritt, sind verborgene Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung oder Kenntniserlangung zu rügen. § 377 HGB bleibt unberührt.

6. Gewährleistung

6.1 Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrüberganges eingetreten Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für uns die Wahl zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung.

6.2 Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr nach Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes; ausgenommen hiervon sind Mängelansprüche von Verbrauchern und Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Schäden durch uns. Soweit kraft Gesetzes zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind, gelten diese.

6.3 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden oder Mängel, die – ohne von uns verschuldet zu sein - aus Gründen einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung und/oder Lagerung entstanden sind.

6.4 Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit einzuräumen, andernfalls sind wir von der Nacherfüllung befreit.

6.5 Ort der Nacherfüllung ist der Sitz der verkaufenden Apotheke bzw. Filialapotheke. Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn die Kosten mehr als 150% des Wertes der mangelfreien Sache betragen. Der Ersatzgegenstand und die Nachbesserung unterliegen der Gewährleistung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist für den ursprünglich gelieferten Gegenstand.

6.6 Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf den Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind sowie Schadensersatz statt der Leistung im Falle der nicht rechtzeitigen Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 1 bis 2 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf von uns zu vertretenden Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleiben hiervon unberührt. Wir haften nicht für Hersteller- und Produktangaben in von uns überreichten Beipackzetteln oder sonstigen Schriften unserer Lieferanten und Hersteller.

7. Haftung für Nebenpflichten

Beratungen durch Mitarbeiter führen nicht zu eigenständigen Beratungsverträgen, sondern erfolgen ausschließlich in Erfüllung einer vertraglichen Nebenpflicht. Wir haften für Beratungsverschulden unserer Mitarbeiter ausschließlich gem. § 831 BGB.

8. Recht des Kunden auf Rücktritt

Im Falle eines Leistungsverzuges ist der Kunde erst nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter ausdrücklicher Ankündigung der Annahmeverweigerung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

9. Zahlung

9.1 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort fällig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Erfolgt Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, tritt Verzug ein. Skonto wird nur auf den Bezug von Waren gewährt, wenn dies

ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und alle früheren Rechnungen bezahlt sind, sofern ihnen nicht berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen. Für Skontorechnungen ist der skontierfähige Brutto-Rechnungsbetrag für Waren maßgeblich. Dieser ergibt sich aus dem ausgewiesenen Netto-Rechnungsbetrag für Waren zzgl. USt. auf den nach Abzug verbleibenden Netto-Betrag. Die sonstigen Rechnungspositionen, z.B. Fracht, Verpackung und diverse Dienstleistungen, sind nicht skontierfähig. Wir behalten uns die Abweisung unbarer Zahlungsmittel vor. Die Entgegennahme von Barzahlungen kann nur gegen ordnungsgemäß quittierte Rechnungen erfolgen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegen unsere Zahlungsforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

9.2 Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

Im Falle des mindestens zweimaligen Zahlungsverzuges sowie bei Vereinbarung von Ratenzahlungen im Hinblick auf vorangegangene Rechnungen behalten wir uns vor, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder besondere Sicherheiten auf Kosten des Kunden zu fordern.

Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit unserer Kunden Auskünfte bei der Schufa Holding AG, infoscore Consumer data GmbH, EOS Holding GmbH, Creditsafe Deutschland GmbH und der Creditreform AG einzuholen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zur Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechtes, Auskünfte bei von Dritten betriebenen Daten bzw. Informationspools einholen, sofern diese bei der zuständigen Datenschutzbehörde ordnungsgemäß angemeldet und nicht untersagt worden sind. Wir sind berechtigt, an derartige Daten bzw. Informationspools Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, wie z. B. Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Mahnbescheide etc. zu übermitteln. Der Kunde ist hierüber zu informieren. Die übermittelten Daten und erlangten Auskünfte sind auf seine Aufforderung hin ihm kostenfrei mitzuteilen bzw. zu löschen. Die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Kunden ist untersagt.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine im Zusammenhang mit der Lieferung bestehenden Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. Bei Geschäften gegen laufende Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen u. Ä. muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen.

10.2 Der Kunde tritt uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns für die Veräußerung gelieferten Ware zuzüglich 10 %.

10.3 Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte, insbesondere die Namen und Anschriften, zu erteilen. Auch sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß erfüllt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns jederzeit widerrufen werden.

Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden behalten wir uns die Rücknahme und Abholung der in unserem Eigentum stehenden Ware vor. Die Abholung der Vorbehaltsware durch uns gilt als Erklärung unseres Rücktritts vom Vertrag bezüglich der abgeholten Ware. Der Kunde räumt uns das Recht zum Betreten seines Geländes zur Kennzeichnung oder Wegnahme der gelieferten Ware ein. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Kunde.

11. Anwendbares Recht / Gerichtsstand /
Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

11.1 Für das Geschäftsverhältnis einschließlich der Ansprüche aus Schecks oder Wechseln ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend.

11.2 Gerichtsstand ist Dresden. Wir sind berechtigt, unseren Kunden nach unserer Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder an unserem Sitz zu verklagen.

11.3 Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teil.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages, der dann sinngemäß zu ergänzen ist. Abreden, die von diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig.

12.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten.